Ambulante Vorsorge/Krankenkassen-Zuschuss

  Die Zahl der Zivilisationskrankheiten steigt ständig, die Verschleißerscheinungen nehmen zu. Das gilt auch für berufsbedingte Erkrankungen. In all diesen Fällen ist das System der medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen gefordert. Denn viele Erkrankungen oder ihre Folgeschäden lassen sich nun einmal nur durch eine solche Maßnahme mit ihren begleitenden Anwendungen lindern oder reparieren.
 
Ambulante Vorsorgeleistungen sind in der Regel Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Begriff der Vorsorgeleistungen ist durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz zum 01.01.2000 in seiner Bedeutung gestärkt worden, der den zuvor gängigen Begriff der "Kur" ablöste. Die Entwicklungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der Begriff "Kur" insbesondere in Bezug auf ambulante Vorsorgeleistungen in gewisser Weise in Misskredit geraten war (z.B.: "Kurlaub").
Um diesen negativen Imageentwicklungen im wichtigen Bereich der Vorsorge und der Rehabilitation sowohl im Interesse der Versicherten als auch der Leistungserbringer entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber in den entsprechenden Neuregelungen bewusst darauf verzichtet, den Begriff "Kur" weiterhin zu verwenden.
 
Wer hat Anspruch auf ambulante Vorsorgeleistungen?

Grundsätzlich haben alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, d.h. auch Rentner und mitversicherte Ehepartner, Jugendliche und Kinder ab 18 Jahre, Anspruch auf diese Leistungen.
Es ist allerdings zu beachten, dass gegebenenfalls ein anderer Leistungsträger (Rentenversicherung, private Krankenversicherung, Unfallversicherung) zuständig sein kann. Dies gilt insbesondere für aktive Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung eingeschränkt oder gefährdet ist. Soweit andere Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen haben, besteht ein Anspruch zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nicht.
 
Was müssen Sie sich unter einer ambulanten Vorsorgeleistung vorstellen?

Es gibt die
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Vorsorgeleistungen, die eine Schwächung der Gesundheit beheben oder eine Krankheit verhüten oder deren Verschlimmerung vermeiden sollen und die
Leistungen zur Vermeidung der Verschlimmerung behandlungsbedürftiger Krankheiten, die eine bereits bestehende Krankheit oder Behinderung beseitigen oder wenigstens mindern sollen.
 
Bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen werden bestimmte Angebote am Kurort (z.B. Heilquellen, Klima, medizinische Behandlungen und sonstige Therapien) genutzt. Die Versicherten sorgen dann selbst für ihre Unterbringung und ihre Verpflegung.
  Wie lange dauert eine ambulante Vorsorgeleistung?
Ambulante Vorsorgeleistungen dauern in der Regel 21 Behandlungstage. Eine Verlängerung ist möglich, wenn dies aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist.

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für
- Kurärztliche Behandlung (einschließlich der verordneten Arzneimittel)
- Kurortspezifische Heilmittel
- Spezifische Heilmittel
- Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
Darüber hinaus kann die Satzung der Krankenkasse zu den übrigen Kosten, die Versicherten im Zusammenhang mit der Durchführung ambulanter medizinischer Vorsorgeleistungen entstehen, einen Zuschuss vorsehen, der bis zu 13,-- € täglich betragen kann
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Zuzahlungen, z.B. zu Heilmitteln oder Arzneimitteln leisten. Für solche Zuzahlungen findet aber die "Sozial-" oder "Überforderungsklausel" Anwendung. Kinder unter 18 Jahren leisten keine Zuzahlungen.
  Wie wird eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme beantragt?
Anträge auf ambulante Vorsorgeleistungen nimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse entgegen. In jedem Fall muss eine Bescheinigung des behandelnden Arztes über die medizinische Notwendigkeit zur Durchführung einer solchen Maßnahme eingereicht werden. Diese wird dann von Ihrer Krankenkasse dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgelegt. Ihre Krankenkasse sorgt im Regelfall für eine rasche Abwicklung des Antrages ohne große Formalitäten.

Wo können ambulante Vorsorgeleistungen durchgeführt werden?
Ambulante Vorsorgeleistungen werden in anerkannten Kurorten durchgeführt.
Weitere Informationen zu den ambulanten Vorsorgeleistungen und über das Thema " Ihr weg zur Kur " erfahren unter
Tel.: 05251 - 68 93 30


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