Machen Sie etwas für Ihre Gesundheit durch Ambulante Vorsorgeleistung!

  Sie möchten eine ambulante Vorsorgeleistung in Anspruch nehmen? Um Ihnen den Weg zur Bewilligung etwas zu erleichtern, haben wir für Sie einige wissenswerte Fakten zu diesem Thema zusammengestellt. Gesundheit und Leistungsfähigkeit sichern Ihre Zukunft. Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen gehören zum Leistungsangebot der Sozialversicherungen.

Ein einfacher Weg führt zu einer
Ambulanten Vorsorgeleistung. Aufgrund vieler Neuerungen im Gesundheitswesen nicht immer ein leichter Weg. Bedenken Sie: Eine ambulante Vorsorgeleistung ist eine Therapie ohne schädliche Nebenwirkungen!

Die Gesundheit ist nicht alles, doch alles ist nichts ohne die Gesundheit!


Der Weg zur ambulanten Vorsorgeleistung der Krankenkassen !

Rufen Sie unseren Beratungsteam unter Tel.Nr.: 05251 - 68 93 30 an. Wir füllen gemeisam das Formular AVL-1 aus. Dafür benötigen wir die Angaben Ihrer Krankenkasse (Name; Ort; Adresse und die Versicherungsnummer). Wir versenden es an Ihrer Hausadresse zum unterschreiben.
   
Der zweite Schritt führt zu Ihrem Arzt. Ihr Hausarzt füllt für Sie das Antrag AVL-2 (Muster 25) „Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gem. § 23 Abs. 2 SGB V“ aus.
   
Das ausgefüllte Formular AVL-1 und Antrag AVL-2 (Muster 25) senden Sie an Ihre Krankenkasse, welche die medizinische Notwendigkeit der beantragten Maßnahme prüft. Wenn eine ambulante Vorsorgeleistung genehmigt wird, kann die Maßname angetreten werden.
   
Hat die Krankenkasse Ihren Antrag auf eine ambulante Vorsorgeleistung genehmigt, setzen Sie sich bitte mit unseren Reservationsteam Tel.Nr.: 05251 - 68 93 30 in Verbindung, damit wir die entsprechende Kur-Sanatorien reserviren und Ihr Aufenthalt organisieren können.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, dann setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen auch hier weiterhelfen können.
 

 

 

Gesundheit ist auch heute noch bezahlbar!

Beachten Sie bitte, dass eine ambulante Vorsorgekur drei Wochen dauern sollte, um den größtmöglichen Erfolg zu garantieren. Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärzlichen Behandlung und kann einen pauschalen Zuschuss von bis zu 13,-- € pro Kurtag gewähren.

Zur Info!

ca. € 60,- bis € 120,- Eigenanteil für medizinische Leistungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Krankenkassen, dies ist abhängig von der Zahl und Art der Verordnungen durch den jeweiligen Kurarzt.


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